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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 8 B 679/97   

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https://dejure.org/1997,10376
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 8 B 679/97 (https://dejure.org/1997,10376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.1997 - 8 B 679/97 (https://dejure.org/1997,10376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 1997 - 8 B 679/97 (https://dejure.org/1997,10376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensmangel; Unzureichende Sachaufklärung; Beweisaufnahme; Beweismittel; Rechtsmittelführer; Günstigere Entscheidung für Rechtsmittelführer; Darlegung des Zulassungsgrundes; Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung

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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 9 S 1151/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO entfaltet indes gegenüber § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine Ausschlußwirkung; der dahingehenden Rechtsprechung des 7. Senats des erkennenden Gerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, NVwZ 1998, 645 unter Berufung auf Bader, NJW 1998, 409) sowie anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Münster, Beschl. vom 16.4.1997 - 8 B 679/97; OVG Koblenz, Beschl. vom 30.1.1997 - 7 B 10293/97) folgt der Senat nicht (wie hier OVG Münster, DVBl. 1997, 1342 = NVwZ 1998, 193; Seibert, DVBl. 1997, 932 (933f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1997 - 18 B 576/97

    Darlegungserfordernis; Begründung eines Zulassungsantrags; Begründung einer

    So auch OVG NW, Beschlüsse vom 7. Februar 1997 - 7 B 238/97 - und vom 16. April 1997 - 8 B 679/97 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2001 - 4 A 802/00

    Ausgestaltung einer gewerberechtlichen sog. Selbstbeschränkungsvereinbarung

    Von einem Aufklärungsmangel kann nur dann die Rede sein, wenn das Verwaltungsgericht tatsächliche Umstände unaufgeklärt lässt oder nur mangelhaft aufklärt, auf die es nach seiner rechtlichen Auffassung ankommt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. April 1997 - 8 B 679/97 -, n.v. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG; ferner Berkemann, DVBl. 1998, 446, 453.
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